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RECHTLICHES · DSGVO

Eingesetzte Subprozessoren

Liste der Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO, die wir zur Erbringung unserer Leistungen einsetzen.

Wir setzen die folgenden Dienstleister als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO ein. Mit allen außereuropäischen Anbietern bestehen entweder ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder EU-Standardvertragsklauseln.

Anbieter Zweck Sitz AVV
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
Datenschutz-Hinweise ↗
Zahlungsabwicklung (PayPal-Zahlungen) Luxemburg Ja, durch PayPal-AGB
myPOS Europe Limited
Datenschutz-Hinweise ↗
Zahlungsabwicklung (Karten / SEPA-Lastschrift) Vereinigtes Königreich (UK) Ja, abgeschlossen (mit EU-Standardvertragsklauseln)
Marathon Studios Inc. (AbuseIPDB)
Datenschutz-Hinweise ↗
IP-Reputations-Prüfung zur Betrugsabwehr beim Bestellprozess USA EU-Standardvertragsklauseln, übermittelt wird ausschließlich die IP-Adresse
ipwho.is (NodeRev Solutions)
Datenschutz-Hinweise ↗
Geolocation der Bestell-IP zur Plausibilitätsprüfung EU Übermittelt wird ausschließlich die IP-Adresse, keine personenbezogenen Daten
DENIC eG
Datenschutz-Hinweise ↗
Domain-Registry für .de-Domains Deutschland Nicht erforderlich (Auftragsdatenverarbeitung nach DENIC-Richtlinien)

Stand: 05.06.2026 · Wesentliche Änderungen kündigen wir mit mindestens 30 Tagen Vorlauf per E-Mail an alle Bestandskunden an. Bei Widerspruch innerhalb dieser Frist hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Den vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) findest du als Online-Version bzw. als PDF zum Download.

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